Niedersachsen :// Digital aufgeLaden
Niedersachsen Digital aufgeLaden
Das Programm „Niedersachsen Digital aufgeLaden“ der Digitalagentur Niedersachsen ist darauf ausgerichtet, kleine und mittlere Unternehmen des Einzelhandels mit Sitz und mindestens einem stationären Geschäft in Niedersachsen in Fragen der Digitalisierung zu unterstützen und strategisch zu beraten.
Die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie stellen nationale Einzelhändler vor enorme finanzielle Belastungen und neue Herausforderungen. Während der Online-Handel im Jahr 2020 ein starkes Wachstum verzeichnen konnte, mussten andere Segmente des Einzelhandels hohe Umsatzeinbußen verkraften. Es bedarf nachhaltiger Digitalisierungsstrategien um sich bei den geänderten Anforderungen des Marktes zukunfts- und wettbewerbsfähig aufzustellen.
Dazu wollen wir unseren Teil beitragen. Pruban & Schmidt ist als autorisiertes Beratungsunternehmen der Förderinitiative „Niedersachsen Digital aufgeLaden“ zertifiziert.
Pruban & Schmidt berät Sie zu Digital aufgeLaden
Leistungen, die von „Niedersachsen Digital aufgeLaden“ gefördert werden
- Entwicklung einer unternehmensspezifischen Online Marketing Strategie
- Beratung zur Umsetzung eines professionellen Internetauftritts, inkl. SEO
- Beratung zur Schaltung von Online Werbung, wie SEA und anderer Werbeformen
- Nutzung von Social Media Tools, Website Monitoring, Content Marketing und/oder einer eCommerce-Lösung mit nachgeschalteten Prozessen
Wir beraten Sie als autorisiertes Unternehmen im Programm „Niedersachsen Digital aufgeLaden“ zu den diversen Aspekten einer professionellen Online Marketing Strategie mit dem Ziel Ihre Wettbewerbsfähigkeit in digitalen Kanälen zu steigern.
Bedingungen für die Digital aufgeLaden Förderung
- Sie sind ein vor dem 01.03.2020 gegründetes KMU mit Hauptsitz und mind. einem stationären Geschäft in Niedersachsen
- Sie schließen einen Beratungsvertrag mit uns als Beratungsunternehmen
- Die Autorisierung und Feststellung der Eignung erfolgt durch die Digitalagentur Niedersachsen
- Unsere fachliche Beratung soll zwingend folgende Inhalte umfassen:
… Erfassung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Unternehmenstätigkeit (Standortbestimmung)
… Identifikation des durch die COVID-19-Pandemie deutlich gewordenen Beratungsbedarfs (Potentialanalyse)
… Analyse und Ableitung individueller Handlungsempfehlungen für die betriebliche Praxis - Sie können nach der De-minimis-Verordnung der EU an einem Förderprogramm teilnehmen
- Eine gleichzeitige Inanspruchnahme anderer öffentlicher Finanzierungshilfen für denselben Zweck ist ausgeschlossen
- Antragsstellung bis spätestens 28.02.2022
Höhe der Niedersachsen Digital aufgeLaden Förderung
Das Förderprogramm „Niedersachsen Digital aufgeLaden“ ermöglicht eine Förderhöhe von 100 % der förderfähigen Ausgaben bis zu einem Betrag von 2.500 Euro. Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Das Beratungshonorar darf hierbei einen Tagessatz von 1.100 Euro nicht übersteigen.
Niedersachsen Digital aufgeLaden beantragen
Pruban & Schmidt übernimmt als autorisiertes Beratungsunternehmen der Initiative „Niedersachsen Digital aufgeLaden“ für Sie auch die Antragstellung.
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